Innenraumverbot und Geldstrafe für unseren Direktor Sport Michael Henke
29. Oktober, 2020 12.00 Uhr
Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Sportdirektor darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Hintergrund für die Bestrafung sind die Vorkommnisse nach dem Spiel der Schanzer beim 1. FC Kaiserslautern am 21. Oktober.
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